Eine allgemeine oder pauschale Angabe zur Höhe der aufgrund meiner Tätigkeit für Sie entstehenden Gebühren und Kosten kann ich leider nicht machen. Die Höhe der Gebühren und Kosten richtet sich vorrangig nach dem jeweiligen Streitwert (Gegenstandswert) und dem Umfang meiner Tätigkeit. Die sich daraus ergebende Höhe kann dann dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entsprechend entnommen werden. Sollte in einzelnen Fällen ein Streitwert nur schwer oder gar nicht zu bestimmen sein, erfolgt der Abschluß einer Vergütungsvereinbarung in Form eines Fest- oder Zeithonorars nach Absprache.

In Fällen wirtschaftlich schwieriger Verhältnisse prüfe ich selbstverständlich auch gern die Möglichkeit einer Gebühren- und Kostenübernahme durch den Staat im Wege der Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe bzw. in Familiensachen der Verfahrenskostenhilfe.